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Familienfreundlichkeit vor Ort:
Kriterien, Handlungsfelder und Instrumente
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Familienfreundlichkeit ist ein wichtiger Standortfaktor: Die Kommunen müssen ihre Verantwortung der Kinder- und Familienförderung nicht zuletzt als kommunalen Standortfaktor begreifen.
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Bund und Länder können vielfach nur Rahmenbedingungen (z. B. monetäre Leistungen und Finanzausstattung der Kommunen) schaffen ohne auf die genauen Lebensbedingungen der Familien Bezug nehmen zu können. Ein derartiger Bezug gelingt nur dort, wo die Familien sich tatsächlich aufhalten, also in den Städten und Gemeinden.
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Als Grundvoraussetzung ist ein familienfreundliches Klima herzustellen. Die gesamte Stadtgesellschaft, die Entscheider in Politik und Verwaltung sowie der Wirtschaft, aber auch die Bürgergesellschaft selbst müssen sich für Kinder und Familien einsetzen.
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Kommunale Familienpolitik ist mehr als Politik für Kinder und Eltern: Die zunehmende Gruppe der älteren und hochaltrigen Menschen muss ebenfalls in familienpolitische Programme und Konzepte eingebunden werden. Familienpolitik muss sich zu einer Generationenpolitik entwickeln und das Zusammenleben der Generationen fördern.
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Ein Kernpunkt kommunaler Kinder- und Familienpolitik ist der quantitative und qualitative Ausbau der Betreuungsangebote. Dieser muss sich stringent am Bedarf in den Städten und Gemeinden orientieren.
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Bildungs- und Betreuungsangebote sind zu vernetzen. Notwendig ist die Gestaltung kommunaler Bildungslandschaften, die z. B. folgendes bieten:
- Qualifizierte und integrierte vorschulische Kindererziehung,
- Unterstützung, Einbeziehung und Schulung der Familien
- Erwachsenenbildung
- Gesundheitsprävention
- Mitgestaltung der Ganztagsschulen
- Integrationsangebote für Kinder und Familien mit Migrationshintergrund
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Familienpolitik ist eine Querschnittsaufgabe, von der Gestaltung des Wohnumfeldes, der Stadt- und Gemeindeplanung, der Förderung des Genossenschaftsgedankens, familiengerechter Gebühren, familienbezogener Infrastruktur, der Verkehrsplanung, der Kinderbetreuung, der Freizeit-, Sport- und Kulturangebote, dem Ausbau des Dialogs der Generationen über die Integrationspolitik bis hin zur Familienbildung und Familienberatung.
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Familienpolitik als Querschnittsaufgabe erfordert in der Verwaltung ein fachbereichs- und ressortübergreifendes Management für Familien. Auch wenn nicht alle Zuständigkeiten auf der örtlichen Ebene liegen, sollte die örtliche Ebene, also die Städte und Gemeinden, die Steuerungsfunktion übernehmen, da Familienpolitik in dem oben verstandenen Sinn eine typische örtliche Angelegenheit ist. Kleinere Gemeinden sollten die Möglichkeit der interkommunalen Zusammenarbeit nutzen.
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Die Kommunen müssen nicht alle Aufgaben selbst übernehmen, sondern sie können und sollten familienorientierte Netzwerke unterstützen und moderieren.
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Familienpolitik vor Ort darf sich nicht nur auf so genannte „Problemfamilien“ konzentrieren. Familienfreundlichkeit setzt voraus, dass sich alle Familien durch die Politik ernst genommen fühlen. Selbstverständlich sollten Familien in benachteiligten Lebenslagen zielgruppenspezifische Angebote gemacht werden.
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Kommunale Familienpolitik muss die Lebenssituation der wachsenden Zahl älterer Menschen stärker ins Blickfeld nehmen. Vorhandene Ressourcen sind so auszubauen und zu nutzen, dass eine generationsübergreifende Infrastruktur gestaltet werden kann.
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Familienpolitik im Sinne einer Mehrgenerationenpolitik muss den Blick auf ein ausreichendes Angebot familienunterstützender und haushaltsnaher Dienstleistungen richten. Städte und Gemeinden müssen diese Dienste nicht selbst erbringen. Notwendig sind aber zielgerichtete Informationen über vorhandene Angebote.
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Familienpolitik darf keine Politik für Familien, sondern mit Familien sein. Familien, Kinder und Jugendliche aber auch Senioren sind an Entwicklungs- und Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Bürgerschaftliches Engagement ist zu fördern.
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Städte und Gemeinden brauchen ein individuelles strategisches Gesamtkonzept. Ein Gesamtkonzept setzt eine Analyse der Ist-Situation und eine Bedarfsanalyser, die Erarbeitung der Handlungsbedarfe, die Festlegung von Zielen, der zu beteiligenden Akteure sowie der Prioritäten sowie die Auswahl der Steuerungs- und Umsetzungsinstrumente. Lokale Veränderungen können durch sog. Familienberichte aufgespürt und strategische Maßnahmen daraus entwickelt werden.
Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund DStGB (2007)
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